News


Taxi-Muenchen.com

Zeitschrift: TAXIKURIER München

Heute war ein schöner Artikel über unser Unternehmen im TAXKURIER München.

Vielen Dank. Hier geht es zum Artikel (Seite 10): klick.


Taxiquittungen

... mit Trinkgeldausweis

Als erstes und einziges Unternehmen bieten wir Taxiquittungen mit gesondertem Trinkgeldausweis an.

Steuerliche gesehen ist es ein großer Unterschied, ob der angestellte Fahrer oder der fahrende Unternehmer ein Trinkgeld erhält.


Schichtzettel-Buch

100x Schichtzettel in einem Buch

Immer wieder wurden wir gefragt: "Könnt ihr nicht ein Schichtzettelbuch auf den Markt bringen"?

 

Die Wünsche unserer Kunden sind uns sehr wichtig! Daher haben wir das deutschlandweit erste "Schichtzettelbuch" auf den Markt gebracht. Wir haben noch ein Tankbuch und Notizbuch integriert. Somit hat man alle Daten und Werte des Fahrzeugs immer im Blick. Das Schichtzettelbuch ist praktisch und übersichtlich. Perfekt für die tägliche Arbeit im Taxi oder Mietwagen. Viel Spaß!

 


TAXI times

Artikel über Schichtzettel.de

Heute war ein ausführlicher Artikel über unsere Arbeit in der internationalen Fachzeitschrift
"TAXI times". Vielen Dank für die Unterstützung. 

 


Deutsches Patent- und Markenamt

Eintragung der Marke "Schichtzettel"

Wir haben den Begriff "Schichtzettel" beim deutschen Patent- und Markenamt als Marke schützen lassen. Unter der Nummer 30 2016 003 981 wurde unsere Wort- und Bildmarke als Schutzrecht eingetragen.

 


Facebook

Schichtzettel.de ist jetzt bei Facebook!

Wir haben jetzt unsere eigene Facebook-Seite, damit unsere treuen Kunden
immer die neusten Infos bekommen. Wir freuen uns über jeden "Like"!

 


Die Mussinhalte laut Schichtzettel-Urteil gelten auch heute noch!

BFH-Urteil vom 26.02.2004

Der Bundesfinanzhof hat sich im sogenannten Schichtzettelurteil dazu geäußert, welche Mindestangaben ein Schichtzettel im Taxigewerbe enthalten muss (BFH-Urteil vom 26.02.2004, XI R 25/02, BStBl II S. 599).